Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 16 Next »

 



Link zum Rechtstext

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft 2021

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 18. August 2021

Kerninhalte

Diese Technische Anleitung dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft und der Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen.

Die Vorschriften dieser Technischen Anleitung sind zu beachten bei der

  • Prüfung der Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen Anlage (§ 6 Abs. 1 BImSchG) sowie zur Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer bestehenden Anlage (§ 16 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 4 BImSchG),
  • Prüfung der Anträge auf Erteilung einer Teilgenehmigung, eines Vorbescheids oder der Zulassung des vorzeitigen Beginns (§§ 8, 8a und 9 BImSchG),
  • Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit einer Änderung (§ 15 Abs. 2 BImSchG),
  • Entscheidung über nachträgliche Anordnungen (§ 17 BImSchG) und Entscheidung zu Anordnungen über die Ermittlung von Art und Ausmaß der von einer Anlage
  • ausgehenden Emissionen sowie der Immissionen im Einwirkungsbereich der Anlage (§ 26, auch in Verbindung mit § 28 BImSchG).
Tags

TechAnleitungLuft; TAnleitungLuft; Technische Anleitung Luft; TechnischeAnleitungLuft; TechnAnLuft

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Februar 2021
Review vom 01. Oktober 2020 I ; II



  • No labels