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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | DGUV Information 203-071 |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Information gibt dem Unternehmer Hinweise zur Organisation wiederkehrender Prüfungen -> ortsveränderlicher und transportabler elektrischer Betriebsmittel, -> elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel, die sich im Eigentum des Unternehmens befinden, angemietet oder geliehen sind. Das gilt auch für die an der Arbeitsstelle/ im Unternehmen geduldeten Privatgeräte der Beschäftigten, wie z.B. Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Rundfunkgeräte. In bestimmten Bereichen sind weitergehende Anforderungen aus Verordnungen, landesbaurechtlichen Regelungen, Vertragsbedingungen der Sachversicherer, Normen und anderen Regelwerken zu beachten, auf die in dieser Schrift nicht eingegangen werden kann. Dies gilt beispielsweise für: -> Aufzüge -> Anlagen und Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen -> Medizinisch genutzte Bereiche und elektrische Medizinprodukte -> Sonderbauten, z.B. Versammlungsstätten, Tiefgaragen, Krankenhäuser, Beherbergungsstätten |