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Link zum Rechtstext

Sicherheitsüberprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. März 1995

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll ( Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung).

Zweck des personellen Geheimschutzes ist es, im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten dadurch zu schützen, daß der Zugang von Personen verhindert wird, bei denen ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann. Zweck des personellen Sabotageschutzes ist es, die Beschäftigung von Personen an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen zu verhindern, bei denen ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann.

 

 

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