Kurzbezeichnung | Abwassersatzung |
Bezeichnung | Satzung der Stadt Bocholt über die Beseitigung von Abwasser vom 18. Dezember 1998 |
Rechtsebene | Bocholt |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abwassersatzung bestimmt, dass die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt das Sammeln, Fortleiten (Transportieren), Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im Stadtgebietanfallenden Abwassers umfasst. Zu diesem Zweck stellt die Stadt die erforderlichen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung (öffentliche Abwasseranlagen), die eine rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Einheit bildet. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht bzw. Anschluss- und Benutzungszwang sowie Grundstücksentwässerungsanlagen. |
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Bezeichnung | Abwassersatzung |
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