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Kurzbezeichnung

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgebührensatzung Kyffhäuserkreis

Bezeichnung

Satzung des Kyffhäuserkreises zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen und Abfallgebührensatzung des Kyffhäuserkreises, beide vom 4. Oktober 2018

Rechtsebene

Artern

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Kreislaufwirtschaftssatzung bestimmt, dass der Kyffhäuserkreis, dem die Stadt Artern angehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet anfallenden Abfälle entsorgt und die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung im Rahmen des eigenen Wirkungskreises betreibt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungszwang, Formen des Einsammelns und Beförderns sowie Sammeln und Transport.

Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtungen Gebühren zu erheben. Sie legt insbesondere Gebührenmaßstab und Gebührensatz fest.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Kreislaufwirtschaftssatzung

URL-Adresse

https://www.kyffhaeuser.de/kyf/index.php/kreissatzungen_verwaltungsvorschriften.html?file=tl_files/download/satzungen/umwelt_und_naturschutz/Kreislaufwirtschaftssatzung%20%28KrWS%29%20ab%2001.01.2019.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallgebührensatzung

URL-Adresse

https://www.kyffhaeuser.de/kyf/index.php/kreissatzungen_verwaltungsvorschriften.html?file=tl_files/download/satzungen/umwelt_und_naturschutz/Abfallgebuehrensatzung%20%28AbfGS%29%20ab%2001.01.2019.pdf

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