Bezeichnung | Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege der Gemeinde Weingarten (Baden) vom 27. November 1989 |
Rechtsebene | Weingarten |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Straßenanlieger verpflichtet sind, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Hiervon ausgenommen sind Grundstücke der Stadt, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen und städtische Alters- und Wohnheime. |
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Bezeichnung | Gemeinde Weingarten |
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