Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen der Gemeinde Weingarten vom 14. Dezember 1998 |
Rechtsebene | Gemeinde Weingarten (Baden) |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Gemeinde im Rahmen der ihr übertragenen Abfallentsorgungsaufgaben öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist. Sie betreibt aufgrund der Vereinbarung mit dem Landkreis Karlsruhe das Einsammeln und Befördern der im Gemeindegebiet anfallenden und ihr zu überlassenden Abfälle, mit Ausnahme der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle (Problemstoffe/schadstoffbelastete Produkte), die vom Landkreis im Rahmen einer Problemstoffsammlung satzungsgemäß erfasst werden, als öffentliche Einrichtung. Sie regelt insbesondere das Einsammeln und Befördern und Entsorgung der Abfälle. |
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Bezeichnung | Gemeinde Weingarten |
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