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Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Eichstätt vom 3. September 2012

Rechtsebene

Landkreis Eichstätt

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Eichstätt, dem auch die Gemeinde Großmehring und der Markt Gaimersheim angehören, nach Maßgabe der Gesetze und dieser Satzung durch eine öffentliche Einrichtung die in seinem Gebiet anfallenden und ihm überlassenen Abfälle in haushaltsüblichen Mengen entsorgt.

Sie regelt insbesondere Anschluss und Überlassungsrecht, Anschluss- und Überlassungszwang, sowie das Einsammeln und Befördern der Abfälle.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Landkreis Eichstätt

URL-Adresse

https://www.landkreis-eichstaett.de/media/6074/2020_11_05_husterer_lkr-eichstaett_abfallwirtschaftssatzung-vom-03092012-zuletzt-geaendert-durch-aenderungssatzung-vom-12102016-gueltig-ab-01012018.pdf
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