Bezeichnung | Ortssatzung über die Kreislaufwirtschaft im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 18. Dezember 2014 |
Rechtsebene | Wiesbaden |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Wiesbaden, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in ihrem Gebiet die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzung der öffentlichen Einrichtung der Abfallentsorgung, Anfall und Sammlung von Abfällen, die Behandlung einzelner Abfallarten sowie die Benutzungsgebühr. |
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Bezeichnung | Landeshauptstadt Wiesbaden |
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