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Bezeichnung

Ortssatzung über die Kreislaufwirtschaft im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 18. Dezember 2014

Rechtsebene

Wiesbaden

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Wiesbaden, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in ihrem Gebiet die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung betreibt.

Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzung der öffentlichen Einrichtung der Abfallentsorgung, Anfall und Sammlung von Abfällen, die Behandlung einzelner Abfallarten sowie die Benutzungsgebühr.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Landeshauptstadt Wiesbaden

URL-Adresse

https://www.wiesbaden.de/medien-zentral/dok/rathaus/stadtrecht/7_-_3.1_Kreislaufwirtschaftssatzung__Stand_2019_.pdf

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