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Bezeichnung

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Weingarten (Baden) vom 16. Juli 2012

Rechtsebene

Weingarten

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Gemeinde Weingarten (Baden) die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung betreibt. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird.

Sie regelt insbesondere die Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung, den Abwasserbeitrag und die Abwassergebühren.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Gemeinde Weingarten

URL-Adresse

https://www.weingarten-baden.de/fileadmin/Dateien/Webseite/Dateien/Rathaus_Service/Ortsrecht/D1-Abwassersatzung_-_26._Erg.Lfg._2019-12.pdf

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