Bezeichnung | Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Heimsheim vom 10. November 2014 in der Fassung der Änderungssatzung vom 14. November 2017 |
Rechtsebene | Stadt Heimsheim |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Heimsheim die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers in jeweils selbständigen öffentlichen Einrichtungen Sie regelt insbesondere Anschluss und Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Abwassergebühren. |
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Bezeichnung | Abwassersatzung |
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