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Bezeichnung

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Heimsheim vom 10. November 2014 in der Fassung der Änderungssatzung vom 14. November 2017

Rechtsebene

Stadt Heimsheim

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Heimsheim die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers in jeweils selbständigen öffentlichen Einrichtungen
-> zur zentralen Abwasserbeseitigung,
-> zur dezentralen Abwasserbeseitigung
betreibt.

Sie regelt insbesondere Anschluss und Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Abwassergebühren.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abwassersatzung 

URL-Adresse

https://www.heimsheim.de/upload/abwassersatzung.pdf

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