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Bezeichnung

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Neckarsulm vom 27. Mai 2004

Rechtsebene

Stadt Neckarsulm

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Neckarsulm die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung (öffentliche Abwasserbeseitigung) betreibt.

Sie regelt insbesondere Anschluss und Benutzung sowie Abwasserbeitrag und Abwassergebühren.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abwassersatzung 

URL-Adresse

https://www.neckarsulm.de/fileadmin/files/_1__Online-Rathaus/1.2_B%C3%BCrgerservice/Stadtrecht/Abwassersatzung_Stand_01.01.2020_501.pdf

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