Bezeichnung | Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Neckarsulm vom 27. Mai 2004 |
Rechtsebene | Stadt Neckarsulm |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Neckarsulm die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung (öffentliche Abwasserbeseitigung) betreibt. Sie regelt insbesondere Anschluss und Benutzung sowie Abwasserbeitrag und Abwassergebühren. |
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Bezeichnung | Abwassersatzung |
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