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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Links zum Rechtstext | Teil 2: Betankung von Kraftfahrzeugen mit wässriger Harnstofflösung (Ausgabe Mai 2007) Teil 3: Betankung von Kraftfahrzeugen mit Mischungen aus Ethanol und Ottokraftstoff (Ausgabe Oktober 2008) |
Kerninhalte | Ziel dieser Technischen Regel wassergefährdender Stoffe ist die Vereinheitlichung der vorhandenen unterschiedlichen technischen und organisatorischen Regelungen der Länder für Tankstellen für Kraftfahrzeuge und die Anpassung an die technische und rechtliche Entwicklung. Sie umfasst Regelungen zu öffentlichen Tankstellen, zu Eigenverbrauchstankstellen sowie zu Tankstellen für Biodiesel und ist mit Blickpunkt auf neue Tankstellen formuliert. Sie beinhaltet unter anderem Konkretisierungen zum Wirkbereich, zu Größe und Ort des Rückhaltevermögens, zu der Ausführung der Abfüllflächen und der Entwässerungssysteme sowie der Dom- und Fernfüllschächte. Sie enthält zudem Regelungen zum Betrieb und zu Prüfungen durch den Sachverständigen.. Sie richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden, Staatliche Umwelt- und Wasserwirtschaftsämter, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe nach § 19l WHG, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 19g WHG tätig sind. |