Link zum Rechtstext | Landes-Behindertengleichstellungsgesetz |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vom 17. Dezember 2014 |
Kerninhalte | Ziel dieses Gesetzes ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Rechte durch alle Menschen mit Behinderungen unter Beachtung folgender in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerter Prinzipien
zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Es gilt für die Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Landesverwaltung einschließlich der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie für Gemeinden, Gemeindeverbände und die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Es gilt auch für die Gerichte und Staatsanwaltschaften, soweit sie in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden. |
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