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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Lagerung von Gefahrstoffen (Ausgabe August 2023)

Link zum Rechtstext

DGUV Information 213-084

Kerninhalte

Diese Schrift soll Betreibern und Planern von Lagern dabei helfen, Gefahrstoffe sicher zu lagern. Grundlage ist die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“. Diese konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung an das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern.
Der Anwendungsbereich dieser Schrift entspricht der TRGS 510. Betrachtet wird das Lagern von Gefahrstoffen und Gefahrstoffgemischen sowie Hilfs- und Betriebsstoffe, wenn diese in Verpackungen gelagert werden. Werden Packmittel oder technische Materialien zusammen mit Gefahrstoffen gelagert, so sollten auch diese Lagergüter mitberücksichtigt werden.
Um die Lesbarkeit zu vereinfachen, sind mit „Stoffen“ auch Gemische gemeint.

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