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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Ziel dieser Technischen Regel wassergefährdender Stoffe ist es, für neu zu errichtende Flachbodentanks Ausführungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die eine dem Doppelboden entsprechende Sicherheit gewährleisten. Für bestehende Flachbodentanks, die häufig auf durchgehenden Fundamenten, aber ohne doppelten Boden, oder auf Ringfundamenten aufgestellt sind, legt sie die Voraussetzungen für den sicheren Betrieb in Abhängigkeit von Art und Güte des Fundamentes, Erkennbarkeit einer Leckage und zusätzlichen Prüfungen fest. Sie richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden, staatliche Umwelt- oder Wasserwirtschaftsämter, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 19g WHG tätig sind. |