Link zum Rechtstext | Verkehrsstatistikgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Zur Beurteilung der Struktur und der Entwicklung des See- und Binnenschiffsverkehrs, des Güterkraftverkehrs, des Luftverkehrs sowie des Schienenverkehrs und des gewerblichen Straßen-Personenverkehrs werden statistische Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt. |
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