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Link zum Rechtstext

Wasserverkehrsverordnung M-V

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Regelung des Verkehrs auf Gewässern mit Ausnahme der Wasserstraßen des Bundes nach dem Bundeswasserstraßengesetz vom 22. April 2010

Kerninhalte

Neben der Festlegung für welche Gewässer diese Verordnung gilt und der Zuständigkeiten regelt diese Verordnung die Voraussetzung der Zulassung der Fahrzeuge im Verkehr.

Anschließend werden Regelungen und Pflichten für den Schiffsführer und die Besatzung getroffen.
Wichtig sind auch die Regelungen, wie beispielsweise die Fahrtgeschwindigkeit, die zum Verkehr getroffen wurden.

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