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Kurzbezeichnung

Abfallwirtschafts- und -gebührensatzung Landkreis Sömmerda

Bezeichnung

Satzung des Landkreises Sömmerda über die Verwertung und umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Satzung des Landkreises Sömmerda über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung, beide vom 29. November 2011

Rechtsebene

Weißensee

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass der Landkreis Sömmerda, dem die Stadt Weißensee angehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle entsorgt. Sie regelt unter anderem den Anschluss- und Benutzungszwang, das Sammeln und den Transport von Abfällen.

Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung zur Deckung seiner Kosten Gebühren zu erheben. Sie legt insbesondere den Gebührenmaßstab und die Gebührensätze fest.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

AbfWS

URL-Adresse

https://spweb.lra-soemmerda.de/Kreisrecht/AbfWS.pdf

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

1. Änderungssatzung AbfWS

URL-Adresse

https://spweb.lra-soemmerda.de/Kreisrecht/1_Aenderung_AbfWS.pdf

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

AbfGS

URL-Adresse

https://spweb.lra-soemmerda.de/Kreisrecht/AbfGS.pdf

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

1. Änderungssatzung AbfGS

URL-Adresse

https://spweb.lra-soemmerda.de/Kreisrecht/1_Aenderung_AbfGS.pdf

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

2. Änderungssatzung AbfGS

URL-Adresse

https://spweb.lra-soemmerda.de/Kreisrecht/2_Aenderung_AbfGS.pdf

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