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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Vollzugshinweise zur Umsetzung der Klärschlammverordnung (Stand: Februar 2020)

Link zum RechtstextLAGA-Mitteilung 39

Kerninhalte

Die Vollzugshinweise dienen der Konkretisierung und Erläuterung der gesetzlichen Regelungen mit dem Ziel eines bundesweit einheitlichen Vollzugs. Sie wenden sich
an Vollzugsbehörden.
Für Klärschlammerzeuger, Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen, Gemischhersteller, Komposthersteller, Klärschlammnutzer, Träger der Qualitätssicherung, Qualitätszeichennehmer und Beförderer können sie als Erkenntnisquelle dienen.

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