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Link zum Rechtstext

Indirekteinleiterverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über das Einleiten von Grundwasser und Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen vom 20. Juni 2023

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für das Einleiten in öffentliche Abwasseranlagen von
=> Grundwasser, das Stoffe enthält, die in der Abwasserverordnung durch Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung begrenzt sind
=> Abwasser, für das in der Abwasserverordnung Anforderungen an das Abwasser für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung festgelegt sind
=> Abwasser, für das in der Abwasserverordnung an das Abwasser keine Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung festgelegt sind.

Die Verordnung regelt insbesondere
=> Anzeigevoraussetzungen
=> Überwachung von Abwasserbehandlungsanlagen und Indirekteinleitungen durch Sachverständige
=> Überwachung von Abwasserbehandlungsanlagen und Indirekteinleitungen durch die für die Gewässeraufsicht zuständige Wasserbehörde
=> Bestehende Indirekteinleitungen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 04. Juli 2023
Review vom 01. Januar 2023
Review vom 04. Januar 2022






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