Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Hessisches Personalvertretungsgesetz vom 28. März 2023 |
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Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Personalvertretung in Hessen. In Ausgestaltung der Verfassung des Landes Hessen werden in den Verwaltungen und Betrieben des Landes, der Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen nicht bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie in den Gerichten des Landes Personalvertretungen gebildet. |
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