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Die Dezember-Ausgabe unseres eco Compliance Reports steht unseren Kunden zur Verfügung.

War es im November noch verhältnismäßig ruhig, gab es im Dezember folgende  teils größere  Rechtsänderungen zu melden:

Prinzipiell alle Branchen sind von einer großen Änderung der REACH-Verordnung betroffen: Bis zum 1. Januar 2020 müssen Aktualisierungen von REACH-Registrierungen eingereicht werden, um den neuen Datenanforderungen bezüglich Nanoformen bzw. von Nanomaterialien gerecht zu werden.

Mit der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts wird die Röntgenverordnung aufgehoben und eine neue Strahlenschutzverordnung erlassen. Wir haben dies zum Anlass genommen, auch die neuen Pflichten des Strahlenschutzgesetzes (gültig ab 31. Dezember 2018) nochmals unter die Lupe zu nehmen. Diese betreffen zunächst alle (!) Unternehmen, weshalb das Strahlenschutzgesetz in jedes Kundenrechtskataster aufgenommen wird.

Die Neufassung der TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen" räumt mit einem nicht seltenen Irrglauben in der Praxis auf: Mieter zu sein, entbindet nicht von Pflichten als Arbeitgeber!

Außerdem widmen wir, wie versprochen, einen Beitrag der deutschen Ausgabe der DIN EN ISO 50001:2018-12.

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