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Richtlinie 2009/125/EG (Ökodesign-Richtlinie/ErP-Richtlinie)

Glühbirnen, Kühlschränke oder Waschmaschinen sind mit einem sogenannten Energielabel gekennzeichnet. Dieses Energielabel basiert auf der Ökodesign-Richtlinie, die innerhalb der Europäischen Union gilt. Durch sie werden Anforderungen an die Energieeffizienz verschiedener „energieverbrauchsrelevanter Produkte“ (deshalb oft auch als ErP-Richtlinie bezeichnet) gestellt. Umgesetzt wurde die Ökodesign-Richtlinie in Deutschland durch das Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG).

Die Ökodesign-Richtlinie sieht vor, Mindesteffizienzanforderungen für verschiedene Produktgruppen im Rahmen einzelner Durchführungsmaßnahmen festlegen zu können. Dies führt dazu, dass besonders ineffiziente Geräte schrittweise vom EU-Binnenmarkt ausgeschlossen werden, und trägt dazu bei, die nationalen und europäischen Klimaschutzziele zu erreichen. Die Anforderungen werden in Form von EU-Verordnungen umgesetzt (z. B.: Verordnung (EG) Nr. 244/2009 betreffend Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht, Verordnung (EG) Nr. 245/2009 betreffend Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten). Das Energielabel soll auf einen Blick einen ersten Eindruck darüber vermitteln, wie energieeffizient ein Produkt ist, verschiedene Geräte vergleichbar(er) machen und Hersteller und Händler dazu veranlassen, energieeffizientere Technik auf den Markt zu bringen.

Seit dem 26. September 2015 umfasst die Kennzeichnungspflicht auch Heizgeräte bis 70 Kilowatt Leistung. Darunter fallen Heizkessel, Blockheizkraftwerke, Warmwasserbereiter (wie zum Beispiel elektrische Untertischspeicher), Heizungs- und Wärmepumpen. Heizkessel mit Biomasse (Pelletheizung, Holzvergaser, Scheitholzkessel) sind von den Anforderungen bislang noch ausgenommen.

Die Ökodesign-Richtlinie ist für den Heiztechnikbereich schon seit dem 6. September 2013 in Kraft; es besteht jedoch eine Übergangsfrist bis zum oben genannten 26. September 2015. Damit soll sichergestellt werden, dass sich alle Marktteilnehmer ausreichend auf die neuen Vorgaben einstellen können.

Das Label arbeitet mit einer Einstufung durch Buchstaben und Farbskala. „A++“ ist dabei die bisher beste Einstufung. Ab 2019 gesellt sich „A+++“ hinzu und die Einstufung „G“ entfällt – jedenfalls bei Heizkesseln. 

Mit dem nationalen Effizienzlabel soll der Verbraucher über den Effizienzstatus seines alten Heizgeräts informiert werden. Darüberhinaus wird erwartet, dass zunehmend Energieberatungsstellen in Anspruch genommen werden und sich die Austauschrate um ca. 20 % auf jährlich 3,7 % erhöht. Die Bundesregierung sieht darin einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. 

Das Effizienzlabel ist jedoch lediglich als Etappe anzusehen. Gemäß dem Energiekonzept der Bundesregierung vom 28. September 2010 soll bis zum Jahr 2020 der Primärenergieverbrauch um 20 % und bis zum Jahr 2050 um 50 % verringert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung Ende 2014 einen nationalen Aktionsplan Energieeffizienz beschlossen. Im Gebäudebereich werden knapp 40 % der gesamten Endenergie in Deutschland verbraucht. Der größte Einzelbeitrag entfällt dabei auf die Beheizung von Gebäuden. 

Nach Angaben der Bundesregierung sind derzeit über 70 % der Heizgeräte in Deutschland ineffizient und würden allenfalls die Effizienzklassen C, D oder E erreichen (dem Effizienzlabel entsprechend). Das durchschnittliche Alter der Heizgeräte liegt bei 17,6 Jahren, wobei 36 % aller Heizgeräte sogar älter als 20 Jahre sind. Bei einer gleichbleibenden jährlichen Austauschrate der Heizgeräte von gut 3 % würde es im Hinblick auf die unsanierten Heizgeräte ca. 25 Jahre dauern, bis der Heizungsbestand erneuert ist, so die Bundesregierung. 

Übrigens: Durch ein Energieaudit oder ein Energiemanagementsystem können bereits heute in einer Effizienzanalyse sogenannte Effizienzpotenziale aufgedeckt werden. 

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