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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Der Gesamtraum des Landes Sachsen-Anhalt und seine Teilräume sind durch zusammenfassende, übergeordnete Raumordnungspläne und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Dabei sind 1. unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte auszugleichen, 2. Vorsorge für einzelne Raumfunktionen und Raumnutzungen zu: treffen. |