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Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Landesverordnung über Betriebsräume für elektrische Anlagen (zu § 76 der Landesbauordnung) vom 6. Juli 1977

Link zum RechtstextElekBauV RP

Kerninhalte

Diese Verordnung definiert die Begriffe „Elektrische Anlagen" und „Betriebsräume für elektrische Anlagen", legt den Geltungsbereich fest und bestimmt allgemeine Anforderungen und zusätzliche Anforderungen an Betriebsräume.

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