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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 31. Juli 2009 |
Kerninhalte | Dieses Gesetzes bezweckt, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen. Es enthält sowohl Bestimmungen über den Schutz und die Nutzung von Oberflächengewässern und des Grundwassers als auch Vorschriften über den Ausbau von Gewässern und die wasserwirtschaftliche Planung sowie den Hochwasserschutz. Es gilt für oberirdische Gewässer, Küstengewässer und Grundwasser sowie für Teile dieser Gewässer. |