Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bremisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 2. Februar 2010 |
Kerninhalte | Ziel dieses Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft und umweltverträgliche Abfallentsorgung im Einklang mit dem KrW-/AbfG zu fördern. Es legt die Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und ortsrechtliche Regelungsbefugnisse fest. |