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    7.2 DGUV Informationen (ehemals BGI, GUV-I)


 

Link zum Rechtstext

BGI/GUV-I 781 (alt)

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen (Ausgabe Mai 2013)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information richtet sich in erster Linie an Unternehmen, die Arbeiten im Gleisbereich ausführen, und soll den Beschäftigten (z.B. Arbeitsvorbereiter, Bauleiter, Aufsichtführende, Maschinenführer, Facharbeiter, Auszubildende) Gefahren bewusst machen und Hinweise geben, damit sie ihre Arbeit sicher ausführen können. Sie kann für Sicherungsaufsichten von Sicherungsunternehmen hilfreich sein, um Gefährdungen und Situationen zu erkennen, die eine Anpassung der Sicherungsmaßnahmen erfordern oder im Extremfall die Einstellung der Arbeiten notwendig machen. In ihr werden neben den Gefährdungen durch den Bahnbetrieb und elektrischen Gefährdungen auf elektrisch betriebenen Bahnen auch die beim Einsatz von Gleisbaumaschinen auftretenden maschinentypischen Gefährdungen angesprochen.

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