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    7.2 DGUV Informationen (ehemals BGI, GUV-I)


 

Link zum Rechtstext

GUV-I 8601 (alt)

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Rangieren sowie zugehörige Tätigkeiten (Ausgabe Juni 2004)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information findet Anwendung beim Rangieren sowie bei zugehörigen Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb. Sie erläutert die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen der Unfallverhütungsvorschrift „Eisenbahnen" (DGUV Vorschrift 72).

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