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Link zum Rechtstext

Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Niedersächsisches Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen von Personen im Rahmen des Geheimschutzes - in der Fassung der Neubekanntmachung vom 30. März 2004

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung der Zuverlässigkeit einer Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung).

 

 

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