Nach §§ 5 f. des Arbeitsschutzgesetzes müssen Arbeitgeber durch Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
Gefährdungen können sich nicht nur durch die Gestaltung und Einrichtung des Arbeitsplatzes, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln sowie durch Arbeitsabläufe und Arbeitszeit, sondern auch durch psychische Belastungen bei der Arbeit ergeben.
In den letzten Jahren sind Stress und psychische Belastungen am Arbeitsplatz immer mehr in den Fokus wissenschaftlicher Betrachtungen und Untersuchungen gerückt. Aktuellen Studien zufolge werden von Beschäftigten als auslösende Faktoren am häufigsten eine große Arbeitsmenge, unvorhersehbare Unterbrechungen, hohe Verantwortung, hoher Zeitdruck, fehlende Wertschätzung oder geringer Handlungsspielraum genannt. An Arbeitsplätzen mit Kundenkontakt kommen neben den beschriebenen Einflüssen weitere Belastungsfaktoren wie Emotionsarbeit und Gewalt am Arbeitsplatz hinzu.
Begriffe wie Stress, Mobbing oder Burnout sind in aller Munde, werden allerdings häufig nicht korrekt verwendet. Fundierte psychologische Kenntnisse und Konzepte fehlen in der Regel ebenso wie entsprechende Lösungsansätze.
Stress
Arbeitsbedingter Stress wurde bereits 1997 von der Europäischen Kommission als „emotionale und psychophysiologische Reaktion auf ungünstige und schädliche Aspekte der Arbeit, des Arbeitsumfeldes und der Arbeitsorganisation“ definiert. Stress ist danach „ein Zustand, der durch hohe Aktivierungs- und Belastungsniveaus gekennzeichnet ist und oft mit dem Gefühl verbunden ist, man könne die Situation nicht bewältigen.“
Es gibt
organisationsbedingte Stressoren, z.B. unklare oder widersprüchliche Anweisungen,
individuelle Stressoren, z.B. Versagensängste, familiäre Probleme,
soziale Stressoren, z.B. Konkurrenz, mangelnde Anerkennung,
Leistungsstressoren, z.B. Über-/Unterforderung, enge Zeit- und Terminvorgaben,
physikalische Stressoren, z.B. Lärm, Hitze und
körperliche Stressoren, z.B. Schmerzen, Verletzungen.
Mobbing
Mobbing wurde ebenfalls 1997 definiert, und zwar vom Bundesarbeitsgericht (BAG) als „das systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte.“ In dem BAG-Beschluss wird weiter ausgeführt, dass Mobbing „durch Stresssituationen am Arbeitsplatz, deren Ursachen u.a. in einer Über- oder Unterforderung einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen, in der Arbeitsorganisation oder im Verhalten von Vorgesetzten liegen können“ begünstigt wird und „vor allem das Erkennen von Mobbing, die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Betroffenen sowie die Abgrenzung gegenüber sozial anerkannten Verhaltensweisen am Arbeitsplatz“ Schwierigkeiten bereitet.
Burnout
Das Burnout-Syndrom beschreibt den Zustand des körperlichen und emotionalen „Ausgebranntseins“, also einen völligen psychischen und körperlichen Erschöpfungszustand. Die Betroffenen leiden an Symptomen wie Kraftlosigkeit und Müdigkeit – häufig begleitet von Depressionen.
Ursachen eines arbeitsbedingten Burnouts können beispielsweise Stress in Form eines extremen und ständigen Zeit- und Leistungsdrucks oder/und mangelnder Anerkennung für die geleistete Arbeit, Mobbing am Arbeitsplatz und die Angst um den Arbeitsplatz sein – verbunden mit der Unfähigkeit, in der Freizeit abzuschalten oder Frust im Privatleben auszuhalten.
Um Arbeitgeber zu informieren und sie damit dabei zu unterstützen, derartige Probleme bei ihren Beschäftigten zu erkennen und ihnen durch entsprechende Maßnahmen zu helfen, haben unter anderem die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verschiedene Broschüren publiziert, über die wir Ihnen hier nach und nach einen Überblick verschaffen wollen.
- DGUV Information 206-002: Wenn die Seele streikt – Vermeidung psychischer Gesundheitsschäden nach schweren Arbeitsunfällen
- DGUV Information 206-003: Aktiv Ressourcen nutzen: Vom richtigen Umgang mit Stress – Orientierung, Beispiele, Empfehlungen für Unternehmen
- DGUV Information 206-006: Arbeiten: entspannt, gemeinsam, besser – Tipps für Wirtschaft, Verwaltung und Dienstleistung
- DGUV Information 206-010: Psychische Belastungen am Arbeits- und Ausbildungsplatz – ein Handbuch
- DGUV Information 206-012: Psychische Belastungen – Checklisten für den Einstieg
- DGUV Information 206-013: Stress, Mobbing & Co.
- DGUV Information 206-014: Notfallmanagement für berufsbedingte Krisensituationen mit psychischer Extrembelastung
Aber nicht nur die Arbeitgeber sind gefragt, Maßnahmen zu ergreifen, auch die Beschäftigten selbst sind aufgefordert, psychische Belastung optimal zu gestalten. Hierbei will ihnen die BGHW mit dem Handbuch „Psychische Belastung am Arbeitsplatz“ eine Hilfe sein.
Die von der BAuA herausgegebene Broschüre „Psychische Belastung und Beanspruchung im Berufsleben“ enthält gezielt Informationen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber sowie für Planer, Entwickler, Produktgestalter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Betriebs-/Personalräte und Führungskräfte.
Von der BAuA wurde zudem eine spezielle Handlungshilfe für Führungskräfte mit dem Titel „Kein Stress mit dem Stress“ publiziert. Sie enthält Tipps, wie Führungskräfte – für Mitarbeiter und sich selbst – dem ständig steigenden Stress den Druck nehmen und dafür sorgen können, dass alle im komplexen Arbeitsalltag erfolgreich agieren, ohne ständig über die Grenzen der Belastbarkeit gehen zu müssen.
Der Ausschuss für Arbeitsmedizin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat Ende letzten Jahres die arbeitsmedizinische Empfehlung „Psychische Gesundheit im Betrieb“ veröffentlicht. Sie beschreibt, wie Betriebsärzte dazu beitragen können, die psychische Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten oder wiederherzustellen.
Auch die geplante Novelle der ArbStättV stellt an räumliche Bedingungen in Arbeitsstätten Anforderungen, die zu einer Verringerung der psychischen Belastungen von Arbeitnehmern führen sollen. Hierzu zählen neben der Erfüllung ergonomischer Anforderungen wie Bewegungsfreiheit, Anordnung von Schreibtischen etc. die Sicherstellung ausreichend natürlichen Lichts am Arbeitsplatz und eine Sichtverbindung ins Freie. Mit dem Inkrafttreten der Novelle ist Anfang 2015 zu rechnen. Wir werden berichten.