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Link zum Rechtstext

Umweltinformationskostenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 2001

Kerninhalte

Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes.

Für Amtshandlungen der informationspflichtigen Stellen aufgrund des Umweltinformationsgesetzes werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben; die kostenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Kosten ergeben sich aus dem anliegenden Kostenverzeichnis.

 

 

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