Link zum Rechtstext | Umweltinformationskostenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes. Für Amtshandlungen der informationspflichtigen Stellen aufgrund des Umweltinformationsgesetzes werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben; die kostenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Kosten ergeben sich aus dem anliegenden Kostenverzeichnis. |