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Link zum Rechtstext |
Straßenverkehrs-Ordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 |
Kerninhalte |
Diese Verordnung legt die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr fest.
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/gefahr.gut/strasse/stvo_ges.htm |
URL-Adresse |
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvo/gesamt.pdf |