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Es gelten bei Beauftragung von eco Compliance folgende allgemeine Haftungsbestimmungen:

eco Compliance haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit je nach Schadensart bis zu einem Betrag von 3.000.000 €.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet eco Compliance nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Betrag, der dem Sechsfachen des durchschnittlichen kundenbezogenen Jahresumsatzes von eco Compliance entspricht.

eco Compliance haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und sonstige Ansprüche Dritter.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und Beauftragte von eco Compliance. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gegenüber Dritten verantwortlich. Eine Übertragung dieser Verantwortlichkeit auf eco Compliance erfolgt nicht.

Dienstleistungsvereinbarung

Auf Wunsch können die Haftungsbestimmungen in einer Dienstleistungsvereinbarung fixiert werden. Eine Vorlage für eine solche Vereinbarung finden Sie hier: Vorlage_Dienstleistungsvereinbarung.


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