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Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen (Ausgabe Januar 2004) |
Kerninhalte |
Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf den Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen bei gefährlichen Alleinarbeiten gemäß DIN V VDE V 0825-1.
Sie findet keine Anwendung auf den Einsatz von
-> Sprechfunkgeräten;
> Mobiltelefonen (Handys), die als Sende und Empfangsgeräte für den drahtlosen Nachrichtenverkehr dienen;
> Personenruf-Funkanlagen, die als Sende und Empfangsgeräte zur drahtlosen Übermittlung von Nachrichten dienen;
-> Personenwarngeräten, die zur Warnung vor Gefahrenzuständen dienen, z.B. Gaswarngeräte;
> Notsignalgeräte, die als optische oder akustische Signalgeräte ohne Empfangszentrale in Sicht oder Hörweite zu anderen Personen eingesetzt werden;
-> Telefon-Notrufanlagen, die als Signalgeräte in Verbindung mit Telefonwählgeräten zur automatischen Anwahl der Notrufnummer eingesetzt werden. |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/uvv/bgr/139_ges.htm |
URL-Adresse |
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-139.pdf |