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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zum Schutz des Grundwassers vom 9. November 2010 |
Kerninhalte | Die Verordnung stellt Kriterien für die Beschreibung, Beurteilung, Einstufung und Überwachung des Grundwasserzustands sowie für die Ermittlung und Umkehrung signifikanter und anhaltender steigender Trends von Schadstoffkonzentrationen in Grundwasserkörpern auf. Sie bezweckt die Durchführung von Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen in das Grundwasser und der Verschlechterung des Grundwasserzustands und neben der Erhaltung oder Wiederherstellung des guten mengenmäßigen und chemischen Zustands – durch Einhaltung der Qualitätsnormen für Nitrat, Arsen, Cadmium, Blei, Quecksilber, Ammonium, Chlorid und Sulfat sowie Tri- und Tetrachlorethen – die Gewährleistung eines Gleichgewichts zwischen Grundwasserentnahme und -neubildung. Im Wesentlichen sind hier Pflichten aufgeführt, die der zuständigen Behörde obliegen. |
Tags | GrundwasserV; GrundwasserVO; GrundWV; GrundWVO; GrundWassV; GrundWassVO; GWV; GWVO; GrWassV; GrWassVO |