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Link zum Rechtstext

Pflanzenschutzgeräteverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Pflanzenschutzgeräte vom 27. Juni 2013

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Prüfpflicht für alle Pflanzenschutzgeräte, die nicht unter die Ausnahmeregelungen nach

  • Anlage 3 (Sprühflaschen, Druckspeicherspritzen, Streich- und Spritzgeräte mit Rotationszerstäubern, handbetätigte Rückenspritzgeräte, motorbetriebene Rückenspritz- oder Rückensprühgeräte)
    und
  • Anlage 5 (stationäre und mobile Beizgeräte, Granulatstreugeräte, vom Schlepper getragene oder von einer Person geschobene oder gezogene Streichgeräte, Bodenentseuchungsgeräte) fallen.

 

 

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