Link zum Rechtstext |
Stromgrundversorgungsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und |
Kerninhalte |
Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben. Die Bestimmungen dieser Verordnung sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen Grundversorgern und Haushaltskunden. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Umwelt-Online |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/energie/stromgvv_ges.htm |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Bundesministerium der Justiz |
URL-Adresse |
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stromgvv/gesamt.pdf |
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