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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren vom 1. August 2013 |
Kerninhalte | Diese Verordnung normiert das Halten von Wirbeltieren und Kopffüßern zur Verwendung in Tierversuchen oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken sowie die Durchführung, Genehmigung und Anzeige von Tierversuchen. Sie führt hinsichtlich der Anforderungen an die Haltung sowie an Einrichtungen und Betriebe Regelungen zum Tierschutzbeauftragten und zum Tierschutzbeirat ein. Neu ist auch die Verpflichtung zur Führung von individuellen Akten für Hunde, Katzen und Primaten ab der Geburt. |