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Link zum Rechtstext

BGG 960 (alt)

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bestätigung nach § 5 Abs. 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (DGUV Vorschrift 3/vormals BGV A3) (Ausgabe April 1985)

Kerninhalte

Dieser berufsgenossenschaftliche Grundsatz enthält ein Formular zur Bestätigung, dass die elektrische Anlage/das elektrische Betriebsmittel/die elektronische Ausrüstung der Maschine oder Anlage den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" entsprechend beschaffen ist.Die Bestätigung dient ausschließlich dem Zweck, den Unternehmer davon zu entbinden, die elektrischeAnlage/das elektrische Betriebsmittel/die elektrotechnische Ausrüstung der Maschine oder Anlage vor derersten Inbetriebnahme zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

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