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Link zum Rechtstext |
Nichtionisierende Strahlung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen vom 29. Juli 2009 |
Kerninhalte |
Dieses Gesetz regelt den Schutz und die Vorsorge im Hinblick auf schädliche Wirkungen nichtionisierender Strahlung, die durch die Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen verursacht werden können.
Es gilt für
> den Betrieb von Anlagen zur medizinischen Anwendung nichtionisierender Strahlung in der Heil und Zahnheilkunde und
-> für den Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung außerhalb der Medizin, soweit die Anlagen gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Anwendung finden.
Nichtionisierende Strahlung umfasst
-> elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder in einem Frequenzbereich von 0 Hertz bis 300 Gigahertz,
-> optische Strahlung im Wellenlängenbereich von 100 Nanometern bis 1 Millimeter sowie
-> Ultraschall im Frequenzbereich von 20 Kilohertz bis 1 Gigahertz. |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/energie/strahlen/nisg.htm |
URL-Adresse |
http://www.gesetze-im-internet.de/nisg/index.html |
URL-Adresse |
http://eco-compliance.de/uploads/cgblog/id132/BGBl_I_IED_BRD.pdf |