Link zum Rechtstext |
Anlagenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe vom 16. September 1993 |
Kerninhalte |
Definition von Anforderungen an Anlagen in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Die VAwS unterscheidet dabei zwischen LAU- und HBV-Anlagen. LAU-Anlagen dienen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe, während HBV-Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden dienen. |
URL-Adresse |
http://www.umwelt-online.de/regelwerk/wasser/laender/hessen/vaws_ges.htm |
URL-Adresse |
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/u2d/page/bshesprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-WasgefStAnlVHE1993rahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=75&showdoccase=1&doc.part=R¶mfromHL=true#focuspoint |
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