Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Denkmalschutzgesetz |
Kerninhalte |
Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmäler wissenschaftlich zu erforschen und nach Maßgabe dieses Gesetzes zu schützen und zu erhalten, sowie daraufhinzuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung, Raumordnung und Landespflege einbezogen werden. |
URL-Adresse |
http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-DSchGHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/hh/dschg_ges.htm |
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