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Link zum Rechtstext |
Hamburgisches Klimaschutzgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Hamburgisches Gesetz zum Schutz des Klimas durch Energieeinsparung |
Kerninhalte |
Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz des Klimas durch eine möglichst sparsame, rationelle und ressourcenschonende sowie eine umwelt- und gesundheitsverträgliche und risikoarme Erzeugung, Verteilung und Verwendung von Energie im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren.
Zur Erreichung dieses Gesetzesziels wird insbesondere angestrebt:
- Nutzenergie wird mit einem möglichst geringen spezifischen Verbrauch an nicht erneuerbarer Energie oder durch erneuerbare Energie unter weitgehender Vermeidung von Emissionen erbracht.
- Einrichtungen zur Umwandlung und Nutzung von Energie erreichen einen möglichst hohen Wirkungsgrad.
- Anwendungstechniken, die bedarfs- und verbrauchsmindernd wirken, sind gegenüber solchen Techniken vorrangig einzusetzen, die einen im Vergleich höheren Einsatz von Primärenergie zur Folge haben. Dasselbe gilt für Maßnahmen zur Abwärmenutzung oder Wärmerückgewinnung.
- Die Wärmeversorgung von Gebäuden und Anlagen soll vorrangig aus Kraft-Wärme-Kopplung, aus Abwärmenutzung oder aus erneuerbaren Energien erfolgen.
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URL-Adresse |
http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-KlimaSchGHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/energie/laender/hh/klig.htm |