Link zum Rechtstext | Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist \par -> die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen gegen Brände und Brandgefahren (Brandschutz) und gegen andere Gefahren (Allgemeine Hilfe), \par -> die Vorbereitung der Abwehr und die Abwehr von Katastrophen (Katastrophenschutz). \par \par Es regelt neben den Aufgaben und Aufgabenträger unter anderem die Organisation der Feuerwehren (öffentliche und Freiwillige Feuerwehren sowie Werkfeuerwehren). |
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