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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Feuerungsverordnung vom 27. Februar 1997

Link zum RechtstextFeuVO RP

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für Feuerungsanlagen und Anlagen der Wärmeversorgung sowie für die Brennstofflagerung.

Für Feuerungsanlagen, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke gilt sie nur, soweit diese Anlagen der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserbereitung dienen oder Gas-Haushalts-Kochgeräte sind.

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