Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Raumordnungsgesetz (ROG) |
Link zum Rechtstext | ROG |
Kerninhalte | Der Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume sind durch zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Raumordnungspläne, durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. |