Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 1999 |
Kerninhalte |
Dieses Gesetz legt als Ziele für die Abfallwirtschaft in Sachsen fest, dass - vorrangig - die Abfallmenge und der Schadstoffgehalt in Abfällen so gering wie möglich zu halten (Abfallvermeidung), nicht vermeidbare Abfälle so weit wie möglich in den Stoffkreislauf zurückzuführen (Abfallverwertung) und nicht verwertbare Abfälle so zu beseitigen sind, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird (Abfallbeseitigung). |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/abfall/laender/sa/abfg_ges.htm |
URL-Adresse |
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=171192,1 |
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