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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | GSG - Gesundheitsschutzgesetz - Gesetz zum Schutz der Gesundheit vom 23. Juli 2010 |
Kerninhalte | Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen. Es findet Anwendung auf 1. öffentliche Gebäude, 2. Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, 3. Bildungseinrichtungen für Erwachsene, 4. Einrichtungen des Gesundheitswesens, 5. Heime, 6. Kultur- und Freizeiteinrichtungen, 7. Sportstätten, 8. Gaststätten und 9. Verkehrsflughäfen. |